Partner

Für Rechtsnachfolgeregelungen steht auch Burck Stiftungs-Treuhand GmbH zur Verfügung, die insbesondere in der Beratung, Errichtung und Verwaltung von Nachlass-Treuhand-Stiftungen langjährige Erfahrung hat. Die steuerliche Beratung ist gewährleistet durch die Burck & Partner Steuerberatungsgesellschaft, in der RA Dr. Hammerla Partner ist.

Selbstverständlich stehen wir für unsere Mandanten auch für Besprechungen in München zur Verfügung.

Für unsere Mandanten sind wir überregional in ganz Deutschland, hauptsächlich aber im gesamten Allgäu und darüber hinaus von Weilheim, Schongau über Landsberg, Buchloe, Mindelheim, Memmingen, Kaufbeuren, Bad Wörishofen, Kempten und München erfolgreich tätig.

Wir sind bei allen deutschen Amts- und Familiengerichten sowie Oberlandesgerichten zugelassen, so dass wir für Sie in ganz Deutschland an allen Gerichten auftreten können.