Familienrecht

Eine Trennung und nachfolgende Scheidung ist eine der schwerwiegendsten Entscheidungen im Leben eines erwachsenen Menschen, zumal dann, wenn Kinder betroffen sind. Die meisten Menschen sind aufgrund ihrer emotionalen Gemütslage nicht im Stande, in dieser Situation vernünftig zu handeln und sachlich zu reagieren. Es bedarf daher nicht nur einer qualifizierten rechtlichen Beratung, sondern auch einer eingehenden familien- und kinder-psychologischen Erörterung. Insbesondere für gemeinsame Kinder ist es wichtig, ein familiäres Grundsystem trotz Trennung und Scheidung zu erhalten.

Dies übersehen viele Trennungswillige und leider auch viele Anwälte. Häufig eskalieren Familiensachen mit Hilfe anwaltschaftlicher „Beratung“ so, dass ausgewogene einvernehmliche Lösungen nicht mehr möglich sind. Scharfe Reaktionen dienen nur vermeintlich den Interessen des eigenen Mandanten, denn dadurch werden häufig lange gerichtliche Verfahren notwendig, die bereits nach kurzer Zeit die Beteiligten nicht nur nervlich, sondern auch seelisch und finanziell stark belasten.

Nach unserer langjährigen Erfahrung schätzen die meisten Beteiligten die Folgen von gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht richtig ein und merken erst dann, wenn es zu spät ist, dass sich der dadurch angerichtete Schaden nicht wieder gut machen lässt. Fast alle Mandanten wünschen sich als Idealfall eine einvernehmliche Scheidung ohne großen Streit ums Geld. Leider scheitert dies häufig an den jeweiligen Vorstellungen oder der falschen Beratung.

Manche Paare versuchen auch über eine Mediation zu einer Annäherung zu kommen. Nach unserer Erfahrung führt die Mediation aber zumeist nicht zu dem gewünschten Ergebnis. Vielmehr gehen aus einer gescheiterten Mediation häufig die schlimmsten Streitigkeiten hervor. Außerdem hat die Mediation den Nachteil, dass der Mediator nicht beratend, sondern nur vermittelnd tätig werden kann. Außerdem kann er keinen der beteiligten Ehegatten vertreten, weder bei einem Vertragsschluss noch vor Gericht. Kommt es im Laufe einer Mediation tatsächlich zu einem Vorschlag des Mediators, so kann er nicht selbst für den Abschluss einer außergerichtlichen Vereinbarung tätig werden, da er keinen der Beteiligten vertreten kann. Jeder Beteiligte muss dann zusätzlich einen Anwalt beauftragen, wenn er die Vertretung seiner Interessen bei der Umsetzung des Mediationsvorschlags in eine vertraglich bindende Form wünscht.

Wir sind der Meinung, dass wir mit unserer langjährigen Erfahrung, unserem Einfühlungsvermögen und unserem psychologischen Fingerspitzengefühl sehr gut auf eine solche außergerichtliche Lösung hinarbeiten können, wobei wir die Interessen unserer Mandanten von Anfang an wahren. Dies hat den Vorteil, dass nicht zweimal Zeit und Geld investiert werden muss: zuerst für den Mediator und dann zusätzlich für einen Anwalt.
Wir begleiten Sie von Anfang an in dieser schwierigen Phase Ihres Lebens so, dass Sie wissen, was auf Sie zukommt und welche Ergebnisse Sie erwarten können. Ziel unserer Tätigkeit ist es, in allen notwendigen Punkten eine einvernehmliche Einigung herbeizuführen, mit der Ihre Interessen bestmöglich gewahrt sind.

Wenn aber der andere Ehegatte und der ihn vertretende Bevollmächtigte zu erkennen geben, dass sie eine streitige, gerichtliche Auseinandersetzung vorziehen, scheuen wir eine solche Auseinandersetzung selbstverständlich nicht. Sie sollte aus unserer Sicht im Interesse unserer Mandanten aber nur ultima ratio sein.

> weiter zu PHILOSOPHIE