Familienrecht > Erfahrung
Rechtsanwalt Dr. Hammerla ist seit der großen Reform des Familienrechts im Jahr 1977 in familienrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich tätig. Bereits lange vor der Einführung des Fachanwalts für Familienrecht im Jahr 1996 lag einer seiner Schwerpunkte in der Vertretung in Familiensachen.
Als 1996 der Fachanwalt für Familienrecht eingeführt wurde, erhielt er im Jahr 1996 als einer der ersten Anwälte in Deutschland den Titel Fachanwalt für Familienrecht. Seine erfolgreiche, langjährige Tätigkeit hat ihn als einen anerkannten Spezialisten auf dem Gebiet des Familienrechts überregional bekannt gemacht. Dies zeigt auch die Anzahl seiner Tätigkeit in weit mehr als 8.000 Familiensachen.
Rechtsanwalt Dr. Hammerla ist überregional in Deutschland tätig, speziell in Bayern mit Fokus auf München und Umland sowie im gesamten Allgäu.
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